Rechtsanwalt André Scherwing

Verkehrsstrafrecht

  • Welche strafrechtlichen Vorwürfe sind im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr denkbar?

    Neben den bekannten Delikten wie dem Fahren ohne Fahrerlaubnis, dem Unerlaubten Entfernen vom Unfallort oder der Trunkenheitsfahrt können Handlungen auch aufgrund anderer gesetzlicher Grundlagen strafrechtlich verfolgt werden. Denkbar ist hierneben auch eine Verfolgung von Verstößen, welche auf den ersten Blick nicht unmittelbar dem Verkehrsrecht zugehörig sind, beispielsweise Verstöße gegen das Pflichtversicherungs- oder Luftverkehrsgesetz.

  • Mit welchen strafrechtlichen Sanktionen muss im Falle einer Verurteilung gerechnet werden?

    Neben der Verhängung einer Geldstrafe - in Ausnahmefällen auch Freiheitsstrafe - droht bei einer Verurteilung wegen Verstoßes gegen strafrechtliche Normen im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr eine Entziehung der Fahrerlaubnis, wobei für einige der möglichen Delikte die Entziehung als Regelfolge ausdrücklich vorgesehen ist. Alternativ haben die Gerichte die Möglichkeit ein Fahrverbot oder für den Fall, dass der Betroffene nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist, eine Sperrzeit für die Erlangung oder Wiedererlangung der Fahrerlaubnis zu verhängen.

  • Welche weiteren Folgen drohen bei einer Verurteilung?

    Strafrechtliche Verurteilungen haben eine Eintragung im Fahreignungsregister - früher Verkehrszentralregister - zur Folge. Die Bewertung im Fahrerlaubnisregister mit 2 oder 3 Punkten richtet sich danach, ob die Fahrerlaubnis entzogen bzw. eine Sperre angeordnet wurde. Die Anzahl der einzutragenden Punkte ist für alle Fälle gesetzlich vorgegeben und steht nicht zur Disposition der Behörden oder Gerichte. Hierneben droht ein Versicherungsregress, soweit es im Zusammenhang mit der Straftat zu einem Sach- oder Personenschaden gekommen ist. Der Umfang ist - je nach Delikt und konkretem Sachverhalt - der Höhe nach begrenzt, kann jedoch bei Zusammentreffen mehrerer Verstöße bis zu 10.000,00 € betragen. Häufige Folge einer strafrechtlichen Verurteilung ist darüber hinaus die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (kurz: MPU), welche im allgemeinen Sprachgebrauch auch als Idiotentest bezeichnet wird. Über die Anordnung einer MPU wird nicht im strafrechtlichen Verfahren sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt durch die jeweilige Führerscheinbehörde, zumeist im Zusammenhang mit der Entscheidung über die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis, entschieden.

  • Wie sieht der formale Gang des Strafverfahrens aus?

    Nachdem die Ermittlungsbehörden Kenntnis von einem Vorgang erhalten haben, welcher strafrechtlich relevant sein kann, beginnt das Ermittlungsverfahren, welches zur Rekonstruktion des Tatverlaufes dient. In diesem Verfahren werden beispielsweise durch die Polizei Tatzeugen gesucht oder die vorhandene Spurenlage gutachterlich untersucht. Der Betroffene erhält die Möglichkeit, sich zu den erhobenen Vorwürfen zu äußern. Nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens entscheidet die Staatanwaltschaft, ob das Verfahren eingestellt werden soll - mit oder ohne Auflage - oder ob Anklage erhoben werden und damit das gerichtliche Verfahren gegen den Betroffenen beginnen soll, welches mit Durchführung der Hauptverhandlung endet. Alternativ besteht die Möglichkeit zur Durchführung eines Strafbefehlsverfahrens, welches bei Einverständnis des Betroffenen mit einer Entscheidung ohne Hauptverhandlung endet. Besteht der Verdacht, dass eine Straftat im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr begangen wurde und damit bei Verurteilung eine Entziehung der Fahrerlaubnis droht, kann die Fahrerlaubnis bereits im Ermittlungsverfahren vorläufig entzogen werden.

  • Wie verhalte ich mich, wenn strafrechtliche Vorwürfe gegen mich erhoben werden?

    Es besteht keine Pflicht, sich zu den Vorwürfen gegenüber den Ermittlungsbehörden zu äußern. Darüber hinaus sollte eine Äußerung ohne Akteneinsicht und damit Kenntnis des Ermittlungsstandes nicht erfolgen, da die getroffenen Äußerungen im weiteren Verlauf des Verfahrens zu Ihrem Nachteil gereichen können. Gegebenenfalls wird eine Verurteilung den Gerichten durch unbedachte Äußerungen erst ermöglicht. Da die Ermittlungsakte nach Abschluss des Verfahrens an die Straßenverkehrsbehörde übersandt wird, erhält diese Kenntnis aller Ermittlungsergebnisse, auch der vom Betroffenen gemachten Äußerungen. Ungünstige Feststellungen können somit für ein Wiedererteilungsverfahren von Belang sein oder andere Führerscheinmaßnahmen (z.B. die Anordnung einer medizinisch psychologischen Untersuchung, kurz: MPU) durch die Behörde nach sich ziehen. Diese möglichen Folgen sind zu bedenken. Sie sollten sich daher nach Kenntnis der Vorwürfe umgehend mit einem qualifizierten Rechtsanwalt in Verbindung setzten und mit diesem eine gemeinsame Strategie zur Vermeidung oder Abmilderung strafrechtlicher Sanktionen als auch möglicher Führerscheinmaßnahmen entwickeln. Wir helfen Ihnen hier gerne weiter.

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André Scherwing
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