Rechtsanwalt André Scherwing

Verkehrszivilrecht

  • Welche Rechte hat ein Käufer bei einer Mangelhaftigkeit des Kraftfahrzeuges?

    Der Unternehmer ist verpflichtet, dem Käufer die gekaufte Sache zu übergeben. Der Käufer hat den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen. Hat die übergebene Sache - bei Übergabe - einen Mangel, so ist der Verkäufer verpflichtet, diesen zu beseitigen (Pflicht zur Gewährleistung). Der Käufer kann eine Instandsetzung der Sache oder die Lieferung einer neuen Sache verlangen. In Einzelfällen kann Verkäufer die vom Käufer bestimmte eine Form der Mängelbeseitigung jedoch verweigern. Scheitert die Beseitigung des vorhandenen Mangels oder wird die Mängelbeseitigung vom Verkäufer verweigert, so kann der Käufer den Kaufpreis mindern, Schadensersatz verlangen oder vom Kaufpreis zurücktreten. Die Dauer der Gewährleistung beträgt grundsätzlich 2 Jahre und beginnt mit dem Zeitpunkt der Übergabe, kann aber beim Kauf gebrauchter Sachen auf 1 Jahr reduziert werden. Ist der Verkäufer ein Unternehmer und der Käufer eine Privatperson, ist ein Ausschluss der Gewährleistung nicht möglich, um eine Übervorteilung des Käufers zu verhindern. Von der Gewährleistung ist die Möglichkeit zur Einräumung einer Garantie zu unterscheiden. Diese wird vom Verkäufer oder Dritten, beispielsweise dem Hersteller, freiwillig gewährt und ist von der Gewährleistung unabhängig.

  • Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich, wenn das erworbene Fahrzeug entgegen den Angaben des Verkäufers nicht unfallfrei ist?

    Die „Unfallfreiheit“ eines Fahrzeuges ist vielfach ein entscheidendes Kriterium beim Erwerb eines Fahrzeuges, auch wenn der eigentliche Unfallschaden vollständig repariert wurde. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes stellen schon kleine Beschädigungen des Bleches einen Unfallschaden dar, welcher dem Käufer bei Kenntnis auf Nachfrage offenbart werden muss. Wird ein Fahrzeug als „unfallfrei“ verkauft und stellt sich zu einem späteren Zeitpunkt heraus, dass das Fahrzeug an einem Unfall beteiligt war, so kann der Käufer gegenüber einem gewerblichen Verkäufer Mängelrechte geltend machen und gegebenenfalls eine Anfechtung des Vertrages erklären. Da Mängelrechte gegenüber Privatleuten in der Regel nicht bestehen, sind die Möglichkeiten des Käufers hier auf die Anfechtung des Vertrages beschränkt. Ob eine ins Blaue gemachte Äußerung des Verkäufers Mängelrechte eröffnet oder die Anfechtung ermöglicht ist im Einzelfall zu prüfen.

  • Was ist Leasing?

    Das Leasing ist als Finanzierungsform der Miete ähnlich, was schon die Herkunft des Begriffes (eng. to lease = mieten, pachten) verdeutlicht. Das Leasing ist nicht nur bei Kraftfahrzeugen interessant, sondern tritt heute in unzähligen Formen (Produktionsanlagen, Büromaschinen, Nutztiere etc.) auf. Anders als bei der Miete werden Pflichten wie die Durchführung von Instandsetzung- oder Wartungsarbeiten, Reparaturen oder der Abschluss von Versicherungen auf den Leasingnehmer übertragen. Der Leasingnehmer trägt somit die Lasten des Fahrzeuges ähnlich einem Eigentümer ohne aber Eigentümer der Sache zu sein oder zu werden.

  • Welche Gefahren bestehen beim Kraftfahrzeugleasing?

    Während des Leasingvertrages ist der Leasingnehmer verpflichtet die Interessen des Leasingebers zu schützen, beispielsweise dessen Ansprüche gegenüber der Gegenseite nach einem Unfall vollständig durchzusetzen. Geschieht dies nicht, droht dem Leasingnehmer nach Laufzeitende eine persönliche Inanspruchnahme durch den Leasingeber. Es ist daher anzuraten, den Leasingvertrag umfassend zu lesen und sich in besonderen Situationen (beispielsweise der Beteiligung an einem Verkehrsunfall) über die jeweils bestehenden Pflichten zu unterrichten. Obendrein berücksichtigen die vereinbarten monatlichen Prämien lediglich den üblichen Fahrzeugverschleiß. Darüber hinaus gehende Beschädigungen bleiben unberücksichtigt. Dies kann dazu führen, dass der Leasingnehmer nach Rückgabe des Fahrzeuges mit erheblichen, unerwarteten Forderungen der Leasinggeberin konfrontiert wird. Auch dies sollte bereits bei Abschluss des Vertrages bedacht werden.

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